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KMID : 1234820130140010147
Korean Society of Law and Medicine
2013 Volume.14 No. 1 p.147 ~ p.208
Eine vergleichende Betrachtung der Haftungszurechnung im Arztre
Ahn Bup-Young

Abstract
In der vorliegenden Arbeit geht es um die vergleichende Betrachtung von deutschen Urteilen OLG Munchen, Urt. v. 21. 4. 2011 - Az. 1 U 2363/10; BGH, Urt. v. 22. 5. 2012 - VI ZR 157/11) und einer Reihe von koreanischen Urteilen im Bereich des Arzthaftungsrechts. Sie behandelt die Kausalitat von Tatbestand und Rechtswidrigkeitszusammenhang in der normativen Haftungszurechung. In Korea gilt die sog. Adaquanztheorie noch entscheidend als bewertendes Zurechnungskriterium ? sogar manchmal als umgangssprachliches Homonym im Sinne der Verhaltnisma©¬igkeit angewendet -, die dogmengeschichtlich von Deutschland ubernommen wurde. Doch wie aus den deutschen Urteilen ersichtlich, ist sie dort schon uberwunden. Die Ergebnisse der betrffenden koreanischen Urteile sind zwar nicht unbillig, deren Urteilsbegrundungen aber theoretisch bzw. praktisch nicht uberzeugend. Nach allgemeiner Ansicht kommt es vielmehr auf den Schutzzweck an, der auch bei der Anwendung des ¡× 393 KBGB gelten kann. Schlie©¬lich wurde die Ubertragung des praxisgerechten Losungsansatzes in deutschen Urteilen auf rechtsvergleichende Weise dazu beitragen, die Zivilrechtspraxis in der koreanischen Justiz nachvollziehbarer machen.
KEYWORD
OLG Munchen, BGH, Arzthaftungsrecht, Kausalitat, Rechtswidrigkeitszusammenhang, Haftungszurechung, Adaquanztheorie, Zurechnungskriterien, Zurechnungszusammenhang, Verhaltnisma©¬igkeit, Schutzzweck, Schutzbereich
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